Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil des zwischen dem
Mediator (InMediat) und den beteiligten Konfliktparteien zu schließenden Mediationsvertrages.
1. Der Mediationsvertrag
Der Mediationsvertrag kommt zwischen den Konfliktparteien und dem Mediator (InMediat)
zustande.
2. Aufgaben des Mediators
Der Mediator sorgt für förderliche organisatorische Rahmenbedingungen des Mediations
verfahrens. Dazu gehört, den Beteiligten die für eine Teilnahme an der Mediation nötigen
Unterlagen zeitgerecht zukommen zu lassen.
3. Teilnahme an und Beendigung der Mediation
Die Länge und zeitliche Struktur des Mediationsverfahrens werden zwischen dem Mediator
(InMediat) und den beteiligten Konfliktparteien geklärt. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren.
Die Konfliktparteien und der Mediator können die Mediation jederzeit beenden. Die Beendigung
der Mediation kann auch fernmündlich erfolgen.
Wird die Beendigung der Mediation erklärt, gilt als letztes honorarpflichtiges Mediationstreffen
dasjenige, während dem inhaltliche Fragen der Konfliktbearbeitung behandelt wurden.
Der Mediator kann das Verfahren beenden, wenn von einer oder beiden Konfliktparteien keine
Bereitschaft zur Weiterführung besteht oder eine konstruktive Zusammenarbeit aus seiner Sicht
nicht möglich ist.
Die Beendigung des Verfahrens wird durch eine entsprechende Erklärung aller Beteiligten bestätigt.
4. Honorarkosten
Jede Mediation beginnt mit einem Vor-, bzw. Erstgespräch. Für das Erstgespräch wird ein Honorar in der folgend genannten Höhe erhoben.
Schließt sich an das Erstgespräch eine Mediation oder Beratung an, werden die Kosten für das Gespräch mit dem Honorar für die folgenden Sitzungen verrechnet.
Das Honorar pro Zeitstunde beträgt 80 Euro. Der Honorarsatz wird zwischen dem Mediator und den beteiligten Konfliktparteien vereinbart.
Die beteiligten Konfliktparteien regeln untereinander, zu welchen Anteilen sie das Honorar aufbringen.
Die Rechnungsstellung erfolgt für jedes einzelne Mediationstreffen. Das Honorar kann
unmittelbar nach der Mediationssitzung in bar gezahlt werden. Der Honorareingang erfolgt
bis spätestens 10 Tage nach Rechungsstellung auf das Konto von InMediat.
Kontonummer: 16233
Bankleitzahl: 82064228
bei: Erfurter Bank eG
5. Ausfallhonorar
Wird ein vereinbarter Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder erfolgt die
Absage erst innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Treffen, wird ein Ausfallhonorar
in voller Höhe des Mediationshonorars für die vereinbarte Arbeitszeit fällig.
Bei kurzfristiger Absage des Mediationstermins (25 -72 Stunden vor dem vereinbarten Treffen)
entsteht ein Vergütungsanspruch entsprechend der Hälfte des Honorarsatzes für die verein-
barte Zeit des Treffens.
Bei langfristigen Absagen (mehr als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin) wird kein
Ausfallhonorar fällig.
6. Haftung
Die Mediation als Verfahren und im Ergebnis ist Resultat der Zusammenarbeit von Mediator
und den beteiligten Konfliktparteien. Daher sind sämtliche Haftungen von InMediat für
inhaltliche Ergebnisse und die Folgen von Handlungen der Konfliktparteien ausgeschlossen.
7. Vertrauens- und Datenschutz
Die Beteiligten am Mediationsverfahren genießen Vertrauensschutz. Der Mediator erhebt die
für die Mediation erforderlichen Daten von den Konfliktparteien. Er erstellt der eigenen Arbeit
dienliche schriftliche Aufzeichnungen, die sicher verwahrt werden. Eine Weitergabe an Dritte
Personen ist nur möglich, wenn diese Dritten für die Durchführung der Mediation erforderlich
sind (z. B. bei Komediation) und alle an der Mediation Beteiligten einer Weitergabe zuge-
stimmt haben.
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